Notar-Bestellungsvereinbarung

Notarielles Verwahrprotokoll (PCN-01)

REGEL 01 · Zweck: der Notar ist ein unabhängiger Dritter, Verwahrer des kryptografischen Schlüssels (K).

REGEL 02 · Unabhängigkeit: der Notar ist AUSSCHLIESSLICH Käufer und Verkäufer gegenüber verantwortlich.

REGEL 03 · Verwahrung: höchste Sorgfalt, formalisiert durch eine Hinterlegungsurkunde des kryptografischen Schlüssels.

REGEL 04 · Signaturbedingungen: Unterschrift NUR bei Zustimmung beider Parteien UND Rechtskonformität. Automatische Sperre bei Betrugs-/AML-Hinweisen.

REGEL 05 · Unwiderruflichkeit: Änderung NUR durch schriftliche Vereinbarung BEIDER Parteien.

REGEL 06 · Finanzielle Atomisierung: Honorare fließen direkt zwischen den Parteien und dem Notar. Cuandeoro ist NICHT Teil des Zahlungsflusses.

REGEL 07 · Haftung: der Notar trägt die volle Verantwortung für Verwahrung und Prüfung.

REGEL 08 · Beendigung: endet bei Abschluss, Stornierung oder T > 90 Tage → Schlüsselvernichtung.

REGEL 09 · Gerichtsstand: anwendbares Recht je nach Gerichtsbarkeit des Vermögenswerts.

REGEL 10 · Formvorschrift: fortgeschrittene elektronische Signatur ist gültig.

Cuandeoro = technischer Facilitator, ohne Autorität über den Schlüssel oder den Notar.

(Bestellung eines unabhängigen Notars für das Multisignatur-Treuhandkonto · Vorlage v1.0)

Vertragsparteien

KÄUFER, VERKÄUFER und ein unabhängiger NOTAR (Öffentlicher Notar der zuständigen Gerichtsbarkeit). Gemeinsam als “DIE PARTEIEN” bezeichnet.

Präambel

  • Der Käufer und der Verkäufer führen eine Immobilientransaktion unter Verwendung einer 2-von-3-Multisignatur-Treuhandarchitektur auf dem Distributed Ledger Stellar (Soroban-Smart-Contracts) durch.
  • Das operative Rahmenwerk erfordert zwingend einen unabhängigen Dritten, der als öffentlicher Zeuge und Verwahrer eines der drei kryptografischen Schlüssel fungiert.
  • Die Parteien benennen den Notar gemeinsam, freiwillig und unabhängig. Diese Benennung erfolgt DIREKT zwischen den Vertragsparteien, ausdrücklich ohne die Vermittlung, den Zwang oder die Empfehlung von Cuandeoro Ltd.
  • Cuandeoro Ltd. ist ausdrücklich KEINE Vertragspartei dieser Vereinbarung und besitzt KEINE Rechte, Pflichten oder Haftungen, die sich daraus ableiten.

Wichtige Bestimmungen

1. Zweck. Der Notar agiert grundsätzlich als unabhängiger Dritter innerhalb des 2-von-3-Treuhandrahmens und gewährleistet die sichere Verwahrung eines kryptografischen Schlüssels, der streng nach diesen Anweisungen verwendet wird. 2. Strikte Unabhängigkeit. Der Notar unterhält absolut keine arbeitsrechtliche, kommerzielle oder vertragliche Verbindung zu Cuandeoro; er ist einzig und allein dem Käufer und dem Verkäufer gegenüber rechenschaftspflichtig. 3. Verwahrung des kryptografischen Schlüssels. Der Notar hat den privaten Schlüssel mit höchster Sorgfalt zu schützen und seine unbefugte Weitergabe ausdrücklich zu unterbinden, was durch eine rechtsverbindliche „Urkunde über die Hinterlegung kryptografischer Schlüssel“ formalisiert wird. 4. Ausführungsbedingungen. Der Notar leistet seine Unterschrift NUR nach ausdrücklicher, gegenseitiger Zustimmung beider Parteien, nach strenger dokumentarischer Überprüfung und der Erfüllung aller gesetzlichen Voraussetzungen. Der Notar hat die Unterschrift strikt zu VERWEIGERN, wenn Anzeichen für Betrug oder Geldwäsche, unvollständige Unterlagen oder externe Anweisungen – einschließlich solcher von Cuandeoro – vorliegen. 5. Unwiderruflichkeit der Anweisungen. Diese Anweisungen sind rechtlich UNWIDERRUFLICH, es sei denn, es liegt eine gemeinsame schriftliche Verfügung SOWOHL des Käufers als auch des Verkäufers vor. Cuandeoro hat keinerlei Befugnis, diese zu ändern, zu widerrufen oder ihnen zuwiderzuhandeln. 6. Berufliche Vergütung. Notargebühren werden direkt zwischen den Transaktionsparteien und dem Notar festgelegt und beglichen; Cuandeoro ist vollständig von diesem finanziellen Prozess ausgeschlossen. 7. Haftungsbeschränkungen. Der Notar trägt die alleinige Verantwortung für die sorgfältige Verwahrung und die genaue dokumentarische Überprüfung; Cuandeoro lehnt jegliche Haftung für Handlungen, Unterlassungen oder Verfehlungen des Notars vollumfänglich ab. 8. Vertragsbeendigung. Gilt bei erfolgreichem Abschluss, einvernehmlicher schriftlicher Stornierung oder nach Ablauf der gesetzlichen Höchstfrist (z.B. 90 Tage). Im Falle einer Nichtbeendigung ist der Notar verpflichtet, den Schlüssel dauerhaft und sicher zu zerstören und ein offizielles Vernichtungszertifikat auszustellen. 9. Geltendes Recht. Unterliegt den Gesetzen der rechtlich anwendbaren Gerichtsbarkeit. 10. Digitale Signaturen. Fortgeschrittene elektronische Signaturen besitzen die volle Rechtsgültigkeit für die Ausführung dieser Urkunde.


Entwurfsvorlage von Cuandeoro Ltd. ausschließlich zu Informations-/Strukturierungszwecken bereitgestellt · NDA-TEMPLATE v1.0

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